Beim Familiennachzug kommen Familienangehörige, die im Ausland leben, zu Ihnen in die Schweiz. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Ihrer Bewilligung und vom Verwandtschaftsverhältnis ab; das Gesuch wird bei der kantonalen Migrationsbehörde eingereicht. Eine Beratung zeigt Ihnen vor der Gesuchstellung, was in Ihrem Fall gilt.
Typische Situationen
- Sie überlegen, Ehegatten oder Kinder in die Schweiz nachzuziehen
- Unklar, wie sich Ihre Bewilligung (B oder C) auf den Anspruch auswirkt
- Ein früherer ablehnender Entscheid oder die Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen
Was eine Beratung umfassen kann
- Wer einbezogen werden kann und unter welchen Voraussetzungen
- Erforderliche Unterlagen und Nachweise
- Einreichung und Begleitung des Gesuchs
- Fragen zu Wohnung, Einkommen und Fristen
Hilfreich zur Hand zu haben
- Ausweisdokumente und Ihre Aufenthaltsbewilligung, falls vorhanden
- Amtliche Schreiben und Entscheide mit Datum
- Unterlagen zu Ihrer Frage (Arbeitsvertrag, Zeugnisse, frühere Korrespondenz)
- Eine kurze Liste Ihrer Fragen, nach Wichtigkeit geordnet
Offizielle Quellen
- ch.ch (Portal der Schweizer Behörden) — Familiennachzug
- Staatssekretariat für Migration (SEM) — Aufenthalt
Amtliche Informationen ändern sich. Prüfen Sie stets die jeweilige Seite oder Ihr kantonales Migrationsamt. Links zuletzt geprüft: Oktober 2026.